Richtlinie 2002/49/EG Mit der Verabschiedung der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm" (Richtlinie 2002/49/EG) im Jahre 2002 wurde den EU-Mitgliedsstaaten ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben, die Lärmbelästigung, insbesondere in den Kommunen, zu reduzieren.
In einer vierten Stufe der Lärmkartierung veröffentliche das Landesamt für Umwelt (LfU) im Juni 2022 die strategische Lärmkartierung. Für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin besteht die Pflicht zur Meldung eines Lärmaktionsplans der Stufe 4 für Straßen ab einer Verkehrsbelegung von 3 Mio. Kfz/Jahr (8.000 Kfz/Tag).
Der Lärmaktionsplan 2024 liegt mit der Beschlussfassung vom 5. Juni 2024 vor.
Im Geoportal sind zusätzlich u. a. folgende Lärmkarten einzusehen:
Straßenverkehrslärm BRB 2022 - Tag
Straßenverkehrslärm BRB 2022 - Nacht
In einer dritten Stufe der Lärmkartierung veröffentliche das Landesamt für Umwelt (LfU) im Herbst 2017 die strategische Lärmkartierung. Für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin besteht die Pflicht zur Meldung eines Lärmaktionsplans der Stufe 3 für Hauptverkehrsstraßen.
Der Lärmaktionsplan 2018 liegt mit der Beschlussfassung vom 4. Juli 2018 vor.
Im Geoportal sind zusätzlich u. a. folgende Lärmkarten einzusehen:
Straßenverkehrslärm BRB 2017 - Tag
Straßenverkehrslärm BRB 2017 - Nacht
Lärmaktionsplan 2013 lag mit der Beschlussfassung vom 26. September 2013 vor.
Im Geoportal sind zusätzlich u. a. folgende Lärmkarten einzusehen:
Straßenverkehrslärm BRB 2012 - Tag
Straßenverkehrslärm BRB 2012 - Nacht