Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung besteht aus 20 Gemeindevertretern und 1 Bürgermeister als stimmberechtigtes Mitglied. Sie werden in einer geheimen Wahl für fünf Jahre von den Bürgern der Gemeinde gewählt. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Gemeindevertretung für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Die Gemeindevertreter können durch eine konkrete Begründung Auskunft und Akteneinsicht verlangen.

Vorsitzender der Gemeindevertretung Ingo Röll

  1. stellvertretende Vorsitzende Maria Kampermann
  2. stellvertretende Vorsitzende Beate Simmerl

Ausschüsse:

Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Diese können Empfehlungen an die Gemeindevertretung geben. Die Gemeindevertretung kann Einwohner, die nicht Mitglieder der Gemeindevertretung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen. Sachkundige Einwohner haben aktives Teilnahmerecht und Stimmrecht in dem Ausschuss in den sie berufen sind.

Ausschüsse der Gemeinde Schöneiche:

  • Bildung, Soziales, Kultur und Sport (BSK)
  • Finanzen, Wirtschaft und Wohnen (FWW)
  • Ortsentwicklung, Verkehr und Umwelt (OVU)
  • kommunale Wohnungen (Wohnungsvergabeausschuss, KWA)
  • Hauptausschuss (HA)

Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss besteht aus 8 Gemeindevertretern und 1 Bürgermeister als stimmberechtigtes Mitglied. Er hat die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen, kann zu jeder Stellungnahme eines anderen Ausschusses eine eigene Stellungnahme gegenüber der Gemeindevertretung abgeben und bereitet die Sitzung der Gemeindevertretung vor.

Beschlüsse:

Die Beschlüsse ab 2018 sind im Bürgerinformationssystem zu finden.